Was tun im Sterbefall

Bestattungen Lunkenbein steht für Sie zu jedem Zeitpunkt helfend zur Seite. Unmittelbar nach Eintritt des Todes oder dem Erhalt der Benachichtigung des Todes durch das Krankenhauspersonal erhalten Sie von den Mitarbeitern erste Hinweise für die nächsten notwendigen Schritte.

 

Grundsätzlich muss als erstes der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen.

 

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, das bescheinigt, dass der Mensch verstorben ist. Hier muss noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

 

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Diesen Weg übernehmen die Mitarbeiter von Bestattungen Lunkenbein. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente.

 



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Was tun im Sterbefall?

Bitte verständigen Sie umgehend den ärztlichen Notdienst oder den Hausarzt, sobald ein Sterbefall in Ihrem Umkreis eingetreten ist.

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